C) Bei Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit (Rentenbeitragszeit noch nicht erreicht) – Agentur für Arbeit
Voraussetzungen
Angeborene oder erworbene Fußschädigung. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Einlagenversorgung, wenn Sie noch keine 15 Jahre Beitragszeit bei der Deutschen Rentenversicherung haben.
Ablauf / Antragstellung
Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass für eine möglichst zügige Bearbeitung Ihres Antrages alle Unterlagen unbedingt erforderlich sind.
1. Datenschutzerklärung des Versicherten für die Firma Pfänder
Diese Erklärung ermöglicht es uns mit Ihren Daten im Sinne des Datenschutzes umzugehen.
2. Anträge, Fragebögen, Nachweise und Belege
Folgende Unterlagen werden benötigt, diese stellen wir Ihnen zum Dowload bereit (siehe unten):
- Reha 101: Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Reha 102: Zusatzfragebogen zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Reha 128: Fragebogen zur Gewährung von nichtorthopädischen Hilfsmitteln/technischen
- Arbeitshilfen
- Gesundheitsfragebogen mit Schweigepflichtentbindung
- Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers
Alle benötigten Anträge können Sie hier downloaden: Antrag Agentur für Arbeit
Folgende Unterlagen müssen Sie selbst erstellen und einholen:
- Antragstellung (formell s.o. oder formlos) vor der Beschaffung der Schuheinlagen
- Rezept und ein fachärztliches (oder ärztliches) Attest mit Hinweis auf die vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen bzw. auf Art und Schwere Ihrer Behinderung, möglichst mit einer ärztlichen Empfehlung für die beantragte Leistung.
- Vorlage von mindestens 2 Angeboten für die beantragte Leistung
- Kopie Ihres Arbeitsvertrages
Weitere Infos zur Leistungen der Agentur für Arbeit können Sie in der Broschüre downloaden:
Broschüre Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer